Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen
2.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertrags-
bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3.Verbraucher i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen in Geschäftsbeziehungen getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4.Unternehmer i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesell-
schaften, mit welchen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die beim Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5.Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsabschluss
1.Unsere Angebote sind freibleibend.
2.Mit der Beauftragung von Leistungen erklärt der Kunde verbindlich, die beauftragte Leistung bestellen zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in dieser Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Aufnahme der ausführenden Arbeiten oder Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
3.Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Erbringung von Leistungen und Lieferung von bestellter
Ware einem Unternehmen gegenüber zu unseren am Tag der Leistungserbringung gültigen Preis.
4.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Durch den Kunden bereits erbrachte Leistungen
werden unverzüglich zurückerstattet.
5.Kostenermittlung, Angebote, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zu-
stimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung
oder Beendigung oder Stornierung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung oben genannter Vereinbarung
sind wir berechtigt, ein pauschales Planungshonorar zu verlangen.
6.Behördliche und sonstige Genehmigungen sind - soweit nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anders vereinbart ist - vom
Auftraggeber zu beschaffen. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Leistungen und bei
ununterbrochener Montage.
7.Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Montagen, Regiearbeiten und Reparaturen mit den zum Tag der
Ausführung jeweils geltenden Stundensätzen berechnet.
8.Maler-, Installations- und Trockenarbeiten sowie alle anderen baulichen Nebenarbeiten gehören - soweit dies nicht von uns
schriftlich angeboten wurde und der Auftrag zur Ausführung von uns nicht in schriftlicher Form bestätigt wurde - nicht zu unserem
Leistungsumfang.
9.Für Rechnungsstellung ist unsere jeweilige Auftragsbestätigung maßgebend. Mehrlieferungen und Änderungen und solche, die aus
einer vorherigen uns nicht bekannten baulichen Situation entstehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
10.Demontage alter Einrichtungen und Anlagen, sowie Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang beschrieben
sind, sind nicht in unseren Preisen enthalten.
11.Vorarbeiten und Versuche, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden gesondert berechnet.
12.Verzögert sich die Montage infolge einer versäumten, verspäteten oder mangelhaften Durchführung der erforderlichen Bauvor-
arbeiten, wegen Behinderung der Monteure durch Bauhandwerker oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden
Grund, sind die uns hieraus entstehenden Kosten zu vergüten. Soweit wir Ware für den Besteller infolge Verzögerung und
Abnahme oder Nichtabnahme einlagern, so erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
§ 3 Erfüllungsort, Gefahr- und Kostentragung
1.Erfüllungsort ist München
2.Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 trägt er das Risiko des zufälligen Unterganges, auch wenn die Ware auf der
Baustelle zwischengelagert werden müsste.
3.Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 geht das Risiko erst mit Übergabe der Ware an ihn auf ihn über.
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach
12 Werktagen nach Aufforderung durch den Besteller zu beginnen, sofern dieser die erforderlichen Genehmigungen beigebracht
hat, ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns
eingegangen ist.
4.Lieferfristen und Termine, die verbindlich und unverbindlich festgelegt werden können, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Eine verbindlich vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer
Gewalt und allen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, die nachweislich auf die Lieferung der Leistung von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Diese
Verzögerungen teilen wir unverzüglich dem Kunden mit.
5.Wenn wir in Liefer- oder Leistungsverzug geraten, ist eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der
Kunde zurücktreten kann.
6.Verzögern sich Aufnahmen, die Fortführung und/oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat
und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen hin, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schaden-
ersatz verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach
fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Für den Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohn
ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung
des geschuldeten Gegenstandes machen mussten.
7.Die für die Montage erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse sind kostenlos vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1.Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit wird durch Skontogewährung nicht hinausge-
schoben, skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Montageleistungen.
2.Soweit dem Kunden Zahlungen gestundet werden, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde in
Zahlungsverzug gerät.
3.Die Hingabe von Schecks oder Wechsel erfolgen erfüllungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen
wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
4.Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt
wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
5.Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und wird er erneut zur Zahlung aufgefordert, sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe
von EUR 13,00 zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten
entstanden sind.
§ 5 Gewährleistung
1.Ist der Kunde Unternehmer, gelten bei gelieferten Waren handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Sachmangel.
2.Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, nach unserer Wahl Nach-
besserung oder Ersatzlieferung (und ggf. Montage) .
3.Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
rückgängig machen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Leistung schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt oder die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen
zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher
die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
7.Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung Schadenersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Leistung, dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8.Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
vertragsmäßigen Beschaffenheitsangaben der Waren dar.
9.Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unserem Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden
ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind uns als auch gegenüber
unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf 5% des Nettorechnungswertes beschränkt, soweit
der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
10.Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren jeweils bei gelieferten Waren mit Beginn mit Ablieferung der Ware
bzw. jeweils bei werkvertraglichen Leistungen mit Abnahme der Leistung, spätestens aber mit bestimmungsgemäßer
Ingebrauchnahme der Leistung
a. bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und
dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat in fünf Jahren,
b. bei anderen Sachen aus einem Vertrag mit einem Verbraucher in zwei Jahren; Schadenersatzansprüche des
Verbrauchers wegen eines Mangels in einem Jahr, bei anderen Sachen aus einem Vertrag mit einem
Unternehmer in einem Jahr.
Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. In diesem Fall unterliegen die Gewährleistungsrechte des Kunden der
regelmäßigen Verjährung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
2.Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung und der im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand noch
entstehenden Forderungen vor.
3.Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, uns die für
eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben.
Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen bzw. soweit sie noch nicht verbaut ist, von der Baustelle mitzunehmen.
Wird Vorbehaltsware von uns oder vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, vermengt oder verbunden wird. Erwirbt der Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.
5.Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
6.Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer weiterveräußert, so tritt der Unternehmer schon jetzt die aus den Weiterver-
äußerungen entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, wir nehmen die-
se Abtretung an. Wenn wir an der weiterveräußerten Vorbehaltsware Miteigentum haben, erstreckt sich die Abtretung
der Forderung auf den Betrag, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht. Nach der Abtretung ist der Unter-
nehmer zur Einziehung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, uns
die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
7.Wird Vorbehaltsware vom Kunden oder von uns als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut,
so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderung auf Vergütung
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab,
wir nehmen diese Abtretung an. Absatz 2 bis 5 gelten entsprechend.
§ 7 Kreditwürdigkeit / Zahlungsunfähigkeit des Kunden
1.Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrages zahlungsunfähig oder kreditun-
würdig war oder der Kunde wird dies nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zu verweigern,
bis der Kunde die geschuldete Gegenleistung erbracht bzw. für diese Sicherheit durch Bürgschaft eines deutschen
Kreditinstitutes geleistet hat. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung zur Sicherheitsleistung unsererseits
nicht innerhalb von einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutre-
ten, auch wenn die Gegenleistung noch nicht fällig ist.
2.Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn aus anderen Leistungen fällige Forderungen noch nicht bezahlt
sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, eines Kreditversicherers oder einer Auskunftei vorliegt.
§ 8 Haftungsausschluss
1.Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken sich unsere Haftungen auf den nach der Art der Ware vorher-
sehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflicht-
verletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
§ 9 Datenschutz
Die kundenbezogenen Daten (Name, Vorname, evtl. Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution,
persönliche Anschrift bzw. Anschrift des Unternehmens oder der Institution, ggf. Telefon- und Telefaxnummer sowie
E-Mail-Adresse, Kundennummer, Anzahl und Kosten der bestellten Produkte und Kopien von Bestelldateien, mit denen
eine Bestellung des Käufers durchgeführt worden ist, werden gespeichert. Diese Angaben werden ausschließlich zur
Abwicklung der Bestellung einschl. Rechnungslegung, zur Kontrolle der Zahlungseingänge und ggf. Durchführung von
Mahnverfahren sowie zu Kundeninformationszwecken verwendet. Der Käufer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Auf Verlangen erhält der Käufer Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten. Wir sind berechtigt, Forderungen, Verweigerung von Scheck- und Wechseleinlösung, Beantragung
von Mahnbescheid / Erhebung der Zahlungsklage bei unbestrittener Forderung, Einleitung von Zwangsvollstreckungs-
massnahmen, Ablehnung oder Änderung der Forderungsversicherung durch den Kreditversicherer, an die GSG Gläubi-
gerSchutzgemeinschaft GmbH (GSG) zu melden. Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung unserer
berechtigter Interessen, die eines Vertragspartners der GSG oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die GSG speichert
diese Daten und stellt sie den Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenüber-
mittlung glaubhaft darlegen. Die GSG übermittelt nur objektive Daten. Sie können Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten, bei der:
GSG GläubigerSchutzGemeinschaft mbH, Saseler Chaussee 22, D 22391 Hamburg.
Die Auskünfte erfolgen auf schriftliche Anfrage gemäß § 34 BDSG.
§ 10 Schlussbestimmungen
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird
als Erfüllungsort aller Ansprüche aus und in diesem Zusammenhang unser Geschäftssitz vereinbart.
3.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz
liegt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
4.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweisen unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem Unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
Stand Dezember 2006
