BauGB-Novelle 2025 – Die große Reform und wo sie steht

Die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) wurde am 04.09.2024 vom Bundeskabinett beschlossen und sollte ursprünglich Anfang 2025 in Kraft treten. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Regierungskoalition kam es zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, so dass die Novelle bisher nicht in Kraft getreten ist.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages gelten alle Gesetzentwürfe, über die der Bundestag nicht mehr abgestimmt hat, als erledigt (sogenannte Diskontinuität). Falls eine neue Regierung oder neues Parlament nach einer Diskontinuität das Vorhaben weiterführen will, muss es neu eingebracht und das Gesetzgebungsverfahren von vorne begonnen werden.

Der gesamte parlamentarische Prozess von der Einbringung des Gesetzentwurfes bis hin zur Beratung und Verabschiedung ist zu wiederholen. Wegen der wichtigen Impulse, die die Baugesetznovelle mit auf den Weg bringen möchte, wird sich die neugewählte Regierung voraussichtlich dieser ebenfalls annehmen und sie konsequent voranbringen. Mit den geplanten Änderungen des Baugesetzbuches sollen tiefgreifende Auswirkungen auf den deutschen Bausektor verbunden sein.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Dies gilt insbesondere für Regionen mit starkem Nachfrageüberhang. Städte und Gemeinden sollen, wo nötig und möglich, von Bebauungsplänen abweichen, nachverdichten, Gebäudeaufstockung betreiben oder Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen. Bebauungspläne sollen hierdurch nicht geändert werden müssen.

News zu Angeboten, Aktionen und Events direkt in Euer Postfach