Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen uns und Kunden abgeschlossen werden.
(2) Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Verbraucher i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(4) Unternehmer i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit welchen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(5) Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(6) Kaufmann i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind alle Kaufleute des HGB mit Ausnahme der Gewerbetreibenden, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern.
(7) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt; individuelle Abreden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Mit der Warenbestellung bietet der Kunde an, die Ware zu erwerben. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch die von dem Kunden beauftragte Auslieferung der Ware erklärt werden.
(3) Unser Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Vertragserfüllung des Deckungsgeschäfts durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur, wenn die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Durch den Kunden bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
(4) Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(5) Die zur Lagerung / zum Transport eingesetzten Lademittel (Europaletten, Gitterboxen o.ä.) werden mit der Ware an den Kunden verkauft und zu marktüblichen Preisen berechnet. Wir nehmen die verkauften Lademittel unter Abzug von pauschalen Logistik- und Abnutzungskosten gemäß unserer Preisliste zum Verkaufspreis zurück. Dem Kunden steht frei, niedrigere Logistik- und Abnutzungskosten nachzuweisen.
§ 3 Erfüllungsort, Gefahr- und Kostentragung
(1) Ist Lieferung der Ware vereinbart, ist die Verladestelle der Ware der Erfüllungsort.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er ab Übergabe der Ware an die Transportperson das Belade-, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernommen haben. Ist der Kunde Verbraucher, geht das Risiko mit der Übergabe der Ware an ihn auf ihn über.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Entladung die Angelegenheit des Kunden. Wird die Ware nicht unverzüglich durch den Kunden entladen, trägt er den durch die Wartezeiten verursachten Mehraufwand bzw. Schaden. Eine Entladung durch den am Lieferfahrzeug angebrachten Kran erfolgt nur im Auftrag und auf Kosten des Kunden.
(4) Ist Lieferung „frei Baustelle“ bzw. „frei Bau“ vereinbart, tragen wir die Transportkosten, im Übrigen gelten die §3 (2) und (3).
(5) Ist Lieferung „frei Baustelle entladen“ vereinbart, tragen wir die Transport- und Entladekosten, im Übrigen gelten die §3 (2) und (3).
(6) Gerät der Kunde trotz Aufforderung zur Annahme der Ware in Gläubigerverzug, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Lagerkosten und Transportkosten).
§ 4 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit wird durch Skontogewährung nicht hinausgeschoben. Die Höhe des skontierfähigen Betrags wird in jeder Rechnung entsprechend gekennzeichnet.
(2) Unsere Rechnungen gelten vom Kunden, der Unternehmer ist, als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird.
(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt. Ist der Kunde Verbraucher, kann zudem mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufgerechnet werden; Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, gelten handelsüblicher Bruch und Schwund nicht als Sachmangel.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Unternehmer müssen uns erkennbare Mängel unverzüglich nach Empfang und vor der Weiterverarbeitung der Ware in Textform anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Aufwendungsersatz- und Rückgriffsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Aufwendungsersatzansprüche von Unternehmen nach §§ 439 Abs. 2 und 3 BGB sind ausgeschlossen, soweit die dadurch entstehenden Kosten unverhältnismäßig sind. Als unverhältnismäßig gelten Kosten, die den Nettowarenwert der Lieferung überschreiten.
(6) Wählt der Kunde, der Unternehmer ist, wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt dieser Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(8) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(9) Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Gewährleistungsrechte, jeweils beginnend mit Ablieferung der Ware:
- a. bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, in fünf Jahren,
- b. bei anderen Sachen aus einem Vertrag in einem Jahr.
Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist und für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesen Fällen unterliegen die Gewährleistungsrechte des Kunden der regelmäßigen Verjährung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen vor.
(3) Der Kunde ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, uns die für eine Rechtsverfolgung notwendigen Auskünfte zu erteilen und notwendige Unterlagen zu übergeben. Einen Besitzwechsel der Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(5) Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung in unserem Namen und Auftrag...
(6) Wird Vorbehaltsware vom Kunden weiterveräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an...
(7) Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderung auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab; wir nehmen die Abtretung an...
§ 7 Warenrücknahme
(1) Ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme von Waren, die keinen Gewährleistungsansprüchen unterliegen, besteht nicht. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere Widerrufs- und Gewährleistungsrechte, werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
GILT NUR FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (2) Warenrücknahmen erfolgen ausschließlich freiwillig und nur bei mangelfreier, nicht benutzter Ware. Kundenspezifisch angefertigte sowie hydraulisch abbindende Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
(3) Wird bezahlte Ware freiwillig zurückgenommen, erfolgt eine Erstattung des Kaufpreises durch uns in Höhe von 80% des Nettoverkaufspreises. Nicht bezahlte, zurückgenommene Ware wird in Höhe von 20% des Nettoverkaufspreises berechnet.
(4) Transport- und Entladekosten werden nicht erstattet.
§ 8 Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit des Kunden
(1) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde bei Abschluss des Vertrages zahlungsunfähig oder kreditunwürdig war oder nach Vertragsschluss geworden ist, sind wir berechtigt, unsere Leistung solange zu verweigern, bis der Kunde die geschuldete Gegenleistung erbracht bzw. für diese Sicherheit geleistet hat...
(2) Kreditunwürdigkeit liegt insbesondere vor, wenn fällige Forderungen nicht bezahlt sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank, eines Kreditversicherers oder einer Auskunftei vorliegt.
§ 9 Haftungsausschluss
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, im Übrigen ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Geschäftssitz vereinbart.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt...
Stand 01/2026